08.07.2026 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 560/2026

Ausschuss stimmt für Gebäudemodernisierungsgesetz

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit Änderungen (21(9)312 neu) beschlossen. Für die Vorlage und den Entschließungsantrag (21(9)315) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Entwurf.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, 20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Vorgängerregierung grundlegend verändern. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen wird langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Um das zu ermöglichen, will die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen.

Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl (Biotreppe) betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zudem zunehmend biogene Stoffe beimischen. Zu den Biogasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurde eine Härtefallregelung für Vermieter in den Entwurf eingebracht. Demnach sollen bestimmte Vermieter (bis zu sechs Wohnungen, in nicht angespannten Wohnungsmärkten) zwar die CO2-Kosten mittragen, sich aber nicht an den Kosten für die Biokraftstoffe und für die Netzentgelte beteiligen müssen. Ohne die Härtefallregel müssen Vermieter, die sich für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden entscheiden, sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe.

Die Fraktion Die Linke hat zu Beginn der Sitzung die Vertagung der Abstimmung beantragt, blieb aber ohne Mehrheit. Aus Sicht der Fraktion sollte der Gesetzentwurf ausschließlich debattiert, aber nicht abgestimmt werden, weil weder Berechnungen zur Klimawirkung noch Strategien zur Umsetzbarkeit und der Finanzierung der neuen Instrumente wie die Biotreppe oder das Biogas vorlägen. Außerdem hat die Fraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz eingereicht und will per Eilverfahren einen Stopp erreichen.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lobten das Gesetz. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sei ein praxistaugliches und technologieoffenes Regelwerk vorgelegt worden. Die Anforderungen für das Heizen mit Biomasse seien geregelt. Die Details zur Grüngasquote sollten in einem bis zum 1. Dezember 2026 vorzulegenden Gesetz festgelegt werden. Die Quote solle 2028 in Kraft treten. Ziel sei, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Vonseiten der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kam deutliche Kritik. Laut dem Vertreter der AfD-Fraktion seien vor allem die Fragen, woher die Mengen an Biogas und Bioöl kommen sollen, ungeklärt. Die Bundesregierung sei aufgefordert worden, dazu eine Machbarkeitsstudie vorzulegen, was aber ausgeblieben sei. Auch stehe zu befürchten, dass der Gebrauch von Öl- und Gasheizungen eine Kostenfalle vor allem für Mieter sei. Diese Bedenken teilte auch der Abgeordnete der Fraktion Die Linke.

Der Parlamentarier der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen rief die SPD-Abgeordneten dazu auf, dem vorliegenden Gesetz nicht zuzustimmen. Das bestehende Heizungsgesetz der Ampelregierung sei das bessere Gesetz, an dem weiter festgehalten werden solle.