Zustimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung
Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat am Mittwoch dem Sportfördergesetz der Bundesregierung (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zugestimmt. CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten während der Ausschusssitzung mit Ja. Abgelehnt wurde der Entwurf von der Linksfraktion. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen.
Dem Stiftungsrat der zu gründenden Spitzensport-Agentur sollen nun auf Betreiben von Unions- und SPD-Fraktion zehn statt wie im Kabinettsentwurf vorgesehen neun Mitglieder angehören. Der zusätzliche Platz wird dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zugebilligt, der nun vier Mitglieder entsenden kann, wovon eines der Athletenkommission des DOSB angehören muss. Der Bundestag ist durch drei Personen im Stiftungsrat vertreten. Der zusätzliche dritte Platz geht zu Lasten des Bundeskanzleramtes, das nur noch ein Mitglied entsenden kann - wie auch das Bundesfinanzministerium. Der zehnte Platz verbleibt bei den Ländern.
Den Vorsitz im Stiftungsrat wird - wie ursprünglich geplant - das Mitglied des Stiftungsrats übernehmen, „das dem Bundeskanzleramt angehört“, wie es im Änderungsantrag heißt. Der aus zwei Personen bestehende hauptamtliche Vorstand der Spitzensport-Agentur soll „mit zwei Dritteln der Stimmen seiner gesetzlichen Mitglieder“ gewählt werden. Der Vorstand gilt nur dann als gewählt, „wenn er die Stimme des Vorsitzes des Stiftungsrats erhält“, schreiben Union und SPD in ihrem Änderungsantrag.
Aufgabe des Vorstands ist es laut Gesetzentwurf „Förderentscheidungen unabhängig und eigenverantwortlich nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ zu treffen.
Mit dem Änderungsantrag wird auch die Beachtung der verfassungsrechtlich verankerten Autonomie des Sports festgeschrieben. Der Bund achte diese strukturelle Eigenständigkeit des Sports bei seiner Förderung, heißt es. Mit ihrer Eigenständigkeit gehe die Pflicht zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Selbstregulierung der Verbände Hand in Hand.
Der Zutritt der Verbände zum Zentrum für Safe Sport soll auf Freiwilligkeit beruhen. Es werde für den Beitritt geworben, womit zunächst ein freiwilliger Ansatz verfolgt wird. „Dieser freiwillige Ansatz soll evaluiert werden, um zu prüfen, ob eine gesetzliche Anpassung im Sinne einer verpflichtenden Regelung notwendig erscheint“, schreiben Union und SPD. Die Implementierung des vom DOSB zur Verfügung gestellten Safe Sport Code durch die Spitzenverbände als Fördervoraussetzung soll nachgelagert am 1. Januar 2029 in Kraft treten.
Mit dem am 22. Mai in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ will die Bundesregierung die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.
Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.
Ein sehr guter Entwurf aus dem Kanzleramt sei in der parlamentarischen Beratung noch besser gemacht worden, befand Stephan Mayer (CSU) während der Aussprache im Ausschuss. Zwar biete auch die Spitzensport-Agentur keine Garantie für künftige Weltspitzenergebnisse im Sport. Zumindest gebe es nun aber die Rahmenbedingungen dafür, sagte Mayer.
Auch aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) hat der Entwurf Verbesserungen erfahren. Sie verwies auf den ab 2029 verbindlichen Safe Sport Code. Wichtig sei ihr auch, dass der DOSB eine Vertreterin oder einen Vertreter der Athletenkommission in den Stiftungsrat entsenden muss.
Jörn König (AfD) sieht in dem Sportfördergesetz „nur einen Anfang, mehr nicht“. Im Stiftungsrat müssten seiner Ansicht nach zwei Athleten sitzen - ein paralympischer Athlet und ein olympischer Athlet. Problematisch sei es, dass mit den DOSB ein Zuwendungsempfänger in dem Gremium sitze. Dennoch, so der AfD-Abgeordnete, stimme seine Fraktion „mit Bauchschmerzen zu“.
Viel Positives findet sich in dem Gesetz aus Sicht von Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren „hoppla hopp“ durchgezogen worden sei, brauche es ein solches Sportfördergesetz und die Spitzensport-Agentur. Winklmann zeigte sich erfreut, dass Vieles aus der letzten Wahlperiode unter der Ampel-Koalition übernommen worden sei.
Hauptkritikpunkt von Christian Görke (Die Linke) ist die aus seiner Sicht weiterhin nicht geklärte Finanzierung der Sportförderung. Es brauche eine Finanzierungsgarantie statt einer Sportförderung „nach Kassenlage“. Mit einer überjährigen Sportförderung könne Planungssicherheit geschaffen werden, sagte er. Nur so könne ein wirklicher Paradigmenwechsel in der Sportförderung garantiert werden.
Neben dem Sportfördergesetz standen auch mehrere Oppositionsanträge zur Abstimmung. Der Antrag der Fraktion der AfD „Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand aber ebenso keine Mehrheit wie ein Antrag der Linksfraktion „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betitelt sind.