AfD will „pro familia“ von der Beratung ausschließen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert, die Organisation „pro familia“ von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen. In einem entsprechenden Antrag (21/6927(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wirft die Fraktion der Organisation vor, dass ihr „die erforderliche Grundeinstellung, nämlich eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten“, fehle. „pro familia“ unterstütze das „geltende Schutzkonzept“ nicht, heißt es weiter. Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion daher, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an pro familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“.
Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der AfD-Fraktion „im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz“ prüfen und darauf hinwirken, dass die zuständigen Landesbehörden nur solchen Einrichtungen die Beratung anvertrauen, „die nach ihrer Grundeinstellung die Gewähr dafür bieten, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten“. In Ländern, in denen die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schwangerschaftskonfliktberatung“ nicht erfüllt sind, soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Anerkennung der jeweiligen Beratungsstellen widerrufen wird. Dem Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge zudem über das Ergebnis der Prüfung und beabsichtigte Maßnahmen berichten.
Der Antrag steht am Donnerstag, 9. Juli, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.