Gesundheitsausschuss billigt GKV-Sparpaket
Berlin: (hib/PK) Nach einer mehr als neun Stunden langen Sitzung hat der Gesundheitsausschuss das umstrittene Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Für den in den parlamentarischen Beratungen noch deutlich veränderten Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten am Mittwochabend die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition von Grünen, Linken und AfD votierte geschlossen dagegen.
Der Ausschuss nahm in der Sitzung mit den Stimmen von Union und SPD etliche Änderungsanträge der Koalition an, die über eine Synopse, also eine vergleichende Übersicht zwischen dem ursprünglichen Gesetzentwurf und den angestrebten Änderungen, offiziell eingeführt wurden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Plenum beschlossen werden.
Die Opposition machte sich zu Beginn der Sitzung für die Absetzung des Tagesordnungspunktes stark, der Antrag wurde jedoch abgewiesen. Die Abgeordneten der Opposition argumentierten, der Gesetzentwurf sei durch die vielen Änderungen völlig verändert und in seinen möglichen Auswirkungen auf die Versorgung in der Kürze der verbleibenden Beratungszeit nicht nachvollziehbar. Zudem sei unklar, welche finanziellen Auswirkungen die Änderungen auf die GKV und damit auf das Ziel der Beitragssatzstabilität konkret hätten.
Nach Ansicht der Koalition entspricht der Beratungsverlauf den üblichen Verfahren. Die umfangreichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Krankenhausfinanzierung, die Finanzierung des Pflegepersonals, die Reform der Familienversicherung, den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung und die Rabattverträge für die Pharmaindustrie.
Mit der Finanzreform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. Nach Berechnungen von Gesundheitsökonomen liegt das Defizit in der GKV im kommenden Jahr bei voraussichtlich rund 19 Milliarden Euro. Das Gesetz sieht Mehreinnahmen und Minderausgaben an diversen Stellen vor, um die GKV vom ständig steigenden Kostendruck zu entlasten. Neuregelungen sind vorgesehen für Versicherte und Patienten, Arbeitgeber, Ärzte, Krankenhäuser, die Pharmaindustrie, Apotheker, die Krankenkassen und den Bund.
Um die hohen Ausgaben zu deckeln, wird künftig eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik angestrebt. Die Ausgaben sollen also nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen. Das Ziel ist, die Beitragssätze zunächst im kommenden Jahr stabil zu halten. Eine Reformkommission hatte Empfehlungen für Änderungen in der Finanzierung gegeben und will Ende des Jahres weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen unterbreiten.
Die Abgeordneten beschlossen in der Sitzung auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD im Zusammenhang mit dem GKV-Sparpaket, der sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es in dem Antrag. Eine kontinuierliche Versorgung sei daher entscheidend.
Der Antrag umfasst Regelungen für die Psychotherapie und zielt unter anderem auf eine gesicherte Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über das Jahresende 2026 bis zum Abschluss der Behandlung ab. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen nach der Sommerpause beschlossen werden.