Einstellung des Mikrokreditfonds
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt und begründet in einer Antwort (21/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einstellung des Mikrokreditfonds (MKF). Das federführende Bundesarbeitsministerium habe in Abstimmung mit dem kooperierenden Bundeswirtschaftsministerium entschieden, die Kreditvergabe im Rahmen des MKF über den 30. Juni 2026 hinaus nicht zu verlängern.
„Bei der Entscheidung wurde der übliche ministerielle Dienstweg eingehalten und die darin involvierten Stellen beteiligt. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu regierungsinternen Abstimmungen keine Stellung.“ Eine Übertragung des Programms auf ein anderes Ressort wurde demnach „nicht vertieft“ geprüft. Über die Jahre der Umsetzung des Fonds hätten insbesondere Prüfungs- und Nachweispflichten zugenommen. Zuletzt habe sich dies durch die Prüfungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen der REACT-EU Förderung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Verordnung (EU) 1303/2013 verschärft, schreibt die Regierung.