09.07.2026 Verteidigung — Antwort — hib 573/2026

Zusammenarbeit mit Frankreich bei nuklearer Abschreckung

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu einer konventionellen Beteiligung der Bundeswehr an Nuklearübungen der französischen Streitkräfte. Dies teilt sie in ihrer Antwort (21/6814(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6522(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung. Eine Offenlegung der angefragten Informationen ließe Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit Frankreichs und Deutschland zu. Dadurch bestünde die Gefahr, „dass sich andere feindlich gesinnte Staaten und Nachrichtendienste ein Bild über französische nukleare Übungen und Fähigkeiten sowie Bewertungen über die Qualität und Quantität einer deutschen Beteiligung machen können“, heißt es in der Antwort.

Ebenfalls keine Angaben macht die Bundesregierung zur organisatorischen Ausgestaltung und den Inhalten der geplanten Nuklearen Steuerungsgruppe zwischen Frankreich und Deutschland. Es handele sich um laufende Verhandlungen, „die als unmittelbares Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen“. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasse nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.