10.07.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 576/2026

Bodenschutz beim Ausbau erneuerbarer Energien

Berlin: (hib/NKI) Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist von mit Windkraftanlagen genutzten angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt, alle nicht direkt überbauten Flächen seien weiterhin nutzbar. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6493(Dokument, öffnet ein neues Fenster))der AfD-Fraktion.

Außerdem werde bei sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen ein Großteil der Fläche - mindestens 85 Prozent - weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Dennoch könne der Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur je nach Technologie und Standort unterschiedliche Auswirkungen auf Böden haben. Durch den Ausbau würden Flächen in Anspruch genommen. Vor allem während der Bauphase könnten Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen auftreten.

Wie damit umzugehen sei, dazu lägen entsprechende Leitfäden vor, um durch Minimierungsmaßnahmen die Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu reduzieren. Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ließen sich negative Effekte durch eine naturverträgliche Planung, bodenschonende Bauweise und geeignete Bewirtschaftung deutlich reduzieren oder vermeiden, heißt es in der Antwort. Daher empfehle die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt, Eingriffe auf geeignete Standorte zu konzentrieren und den Schutz der Bodenfunktionen sowie die langfristige landwirtschaftliche Nutzbarkeit bereits in der Planung zu berücksichtigen.