Klimaszenario: Bundesregierung zur Verwendung von RCP8.5
Berlin: (hib/SAS) Das extreme Klimaszenario RCP8.5 ist laut Bundesregierung nicht Grundlage der Berichterstattungspflichten zu den Treibhausgas-Projektionen gewesen. Dies geht aus ihrer Antwort (21/6872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6514(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor. Allerdings seien die Szenarien RCP8.5 beziehungsweise SSP5 8.5 seit 2015 in diversen Entscheidungsgrundlagen, Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen berücksichtigt worden, heißt es in der Antwort. Diese listet die Bundesregierung in der Anlage ihrer Antwort detailliert auf. Demnach wurde RCP8.5 im Rahmen von Klimarisikoanalysen, Sensitivitätsrechnungen, Fachpublikationen und Visualisierungen verwendet.
Nachdem Forscher des Weltklimarats im Mai das Worst-Case-Szenario gestrichen hatten, wollte die AfD-Fraktion unter anderem wissen, in welchen Berichten, Gutachten, Strategien, Programmen und Risikoanalysen seit 2015 Klimarisiken und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage von RCP8.5 verwendet wurden. Auf die Frage, wie sich die Bundesregierung zu der fachlichen Neubewertung positioniert, nach der RCP8.5 nicht mehr als plausibel gilt, schreibt diese, dass sie die Weiterentwicklung des Szenarienrahmens für künftige Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen berücksichtigen werde. Insbesondere solle die neue Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 „dem neuen Szenarienset für CMIP7 folgend auf Grundlage von SSP3 7.0 erstellt werden“.