Umsetzung der EU-Richtlinie gegen digitale Gewalt
Berlin: (hib/FB) Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Blick auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/7054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welchen Zeitplan die Bundesregierung für das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt verfolgt und ob sie eine Verabschiedung vor Ablauf der Umsetzungsfrist am 14. Juni 2027 für gesichert hält. Zudem fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung den vorgelegten Referentenentwurf als vollständige Umsetzung der Richtlinie betrachtet.
Laut Vorbemerkung der Fraktion sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums neue Straftatbestände etwa für sexualisierte Deepfakes vor, lässt aber mehrere Vorgaben der Richtlinie ungeregelt. Dies betreffe unter anderem spezialisierte Hilfsangebote für Betroffene, Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz sowie die systematische Erfassung von Statistiken zu digitaler Gewalt.
Weitere Fragen betreffen die strafrechtliche Erfassung von Cyberbelästigung einschließlich des sogenannten Cyberflashing, also des unaufgeforderten Zusendens sexuell expliziter Bilder, die Bewertung sogenannter Nudifizierungs-Anwendungen sowie die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Online-Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Strafverfolgung in länderübergreifenden Fällen digitaler Gewalt und nach den hierfür vorgesehenen Haushaltsmitteln.