Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Berlin: (hib/STO) Um ihren Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin schreibt, beziehen sich sämtliche Fragen der Fraktion auf diesen Gesetzentwurf, der derzeit im Bundesrat beraten wird. Sie habe den Gesetzentwurf ausführlich begründet und hierbei auch den Gegenstand der von der Fraktion gestellten Fragen erörtert.
Zur Frage, welche wesentlichen Einwände oder Änderungsvorschläge „Länder, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft, Wissenschaft oder sonstige Fachkreise im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs vorgetragen“ haben und aus welchen Gründen diese jeweils übernommen oder nicht übernommen wurden, verweist die Bundesregierung ergänzend auf die Stellungnahmen, „die auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz öffentlich einsehbar sind“. Im Übrigen werde „im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens des Deutschen Bundestages wie üblich für die fragestellenden Abgeordneten die Möglichkeit bestehen, Fragen an die Bundesregierung zu richten“, heißt es in der Antwort weiter.