Regierung plant Gesundheitsgesetz für den Verteidigungsfall
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung prüft aktuell im Rahmen des Entwurfs für ein Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) die Anforderungen an Gesundheitseinrichtungen für die Vorbereitung auf den Verteidigungsfall. Dies teilt sie in ihrer Antwort (21/6959(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/6612(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. So soll die Behandlung von Patienten im Verteidigungsfall insbesondere nach dem jeweiligen medizinischen Bedarf erfolgen. Eine generelle Priorisierung von Patientengruppen sei nicht vorgesehen. Bei der Erarbeitung des Gesetzes werde geprüft, ob und gegebenenfalls nach welchen Kriterien Behandlungen in spezifischen Überlastungssituationen angepasst werden können.