16.07.2026 Inneres — Antwort — hib 587/2026

Prüfung von Deutschlandbezügen im „Epstein-Files“-Kontext

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine AfD-Anfrage (21/6383(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugleich ausführt, prüfen die zuständigen Bundesbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse etwaige relevante Deutschlandbezüge und arbeiten dabei, soweit angezeigt, mit anderen Behörden zusammen.

Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten „auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach werden die US-Partnerbehörden deshalb sowohl die Polizei- als auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den „Epstein Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben.

Gleichwohl haben sich laut Vorlage die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So sei das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt (BKA) gebeten worden, hiesige Behörden bei entsprechenden Deutschlandbezügen einzubinden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Angaben zufolge im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht und der Prävention von Geldwäsche infolge konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen gestellt, „aus denen sich jedoch gegenwärtig kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben hat“.