16.07.2026 Gesundheit — Antwort — hib 589/2026

Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen

Berlin: (hib/PK) Im Zusammenhang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) verweist die Bundesregierung auf Informationspflichten und Informationsmöglichkeiten. IGeL würden in der Regel von den Krankenkassen nicht übernommen, weil deren Nutzen widerlegt oder nicht erwiesen sei oder weil sie das Maß des medizinisch Notwendigen überschritten, heißt es in der Antwort (21/7087(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6706(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion.

Ärzte könnten ihren Patienten im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehörten, als privatärztliche Leistung anbieten. Voraussetzung sei, dass die gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten beachtet würden.

Auf der Seite des Nationalen Gesundheitsportals ist den Angaben zufolge eine Informationsseite zu IGeL (Externer Link)eingerichtet. Zudem seien Informationen und Bewertungen auf dem seit 2012 existierenden und vom Medizinischen Dienst Bund betriebenen IGeL-Monitor (Externer Link) zu finden.

Für die Bewertung werde das aktuelle Wissen über Nutzen und Schaden einzelner IGeL analysiert und allgemeinverständlich aufbereitet. Der Monitor verfolge das Ziel, einzelne IGeL wissenschaftlich fundiert zu bewerten, um Versicherte in die Lage zu versetzen, sich gut informiert für oder gegen eine IGeL zu entscheiden. Zum anderen gebe es dort Informationen über den IGeL-Markt und Tipps im Umgang mit IGeL.