Verbändeanhörung vor Führerscheinreform erfolgt
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat sich nach eigener Aussage vor der im Bundeskabinett erfolgten Verabschiedung des Gesetzentwurfes „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ mit allen Rückmeldungen der Länder und Verbände auseinandergesetzt und Änderungsvorschläge aufgenommen. Unter anderem sei im Rahmen der Experimentierklausel klargestellt worden, dass diese nur „unentgeltlich“ erfolgen dürfe, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/6974(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6611(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem sei für den Modellversuch eine Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Fahrten auf Autobahnen getroffen worden. „Ferner wurde von einer ursprünglich vorgesehenen Mindestanzahl sogenannter Sonderfahrten abgesehen und stattdessen das Erreichen der jeweiligen Fahrkompetenzen als Ziel definiert“, schreibt die Bundesregierung.
Die Führerscheinreform greife inhaltliche Impulse des Arbeitskreises VI des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags (Digitalisierung, Simulatoren, Kompetenzorientierung, Praxisanteile) auf und verschiebe den Schwerpunkt zu Flexibilisierung, Kostensenkung und Deregulierung, heißt es weiter. Damit würden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag sowie die entsprechenden Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz umgesetzt.