17.07.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 590/2026

Regierung: BMZ von Bürokratierückbauzielen nicht betroffen

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist laut Bundesregierung von den Bürokratierückbauzielen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode nicht betroffen. Die Rechtsetzungstätigkeit des Ministeriums beschränke sich auf Vertragsgesetze zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, schreibt sie in einer Antwort (21/7105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Der verursachte jährliche Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten betrügen jeweils bereits null Euro und könnten nicht reduziert werden.

Gefragt nach eventuell geplanten Maßnahmen, um die Zielsetzungen des Bürokratierückbaus weiter umzusetzen und messbar zu evaluieren, berichtet die Bundesregierung, das BMZ habe sich mit dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“(Externer Link) neu aufgestellt. Damit würde die Entwicklungspolitik „fokussierter, effizienter und wirksamer“ werden. Das BMZ arbeite außerdem im Rahmen des Aktionsplans „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an einer engeren Verzahnung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung.