17.07.2026 Gesundheit — Antrag — hib 591/2026

Versorgung transgeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert eine bessere medizinische Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Der Zugang dieser Personen zu körpermodifizierenden Behandlungen sei eine Grundvoraussetzung zur Verwirklichung der Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gesundheit, heißt es in einem Antrag (21/7061(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion.

Während geschlechtsangleichende Behandlungen bislang oft von den Krankenkassen bezahlt worden seien, gebe es für nichtbinäre Menschen weiterhin meist keine Möglichkeit, den Leidensdruck aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz durch körpermodifizierende Behandlungen auf Kassenkosten lindern zu können. Die Rechtsunsicherheit treffe auf Versorgungsdefizite und regionale Unterschiede in der Versorgungsstruktur.

Die Abgeordneten fordern, den Anspruch von transgeschlechtlichen und nichtbinären Versicherten auf körpermodifizierende Behandlungen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Zudem solle klargestellt werden, dass der Anspruch auf Kostenübernahme unabhängig davon bestehe, ob eine Geschlechtsangleichung angestrebt werde.

Auf die Verbände der Krankenkassen sollte eingewirkt werden mit dem Ziel, dass bei solchen Behandlungen von Regressforderungen an Ärzte abgesehen werde. Insbesondere dürften laufende Behandlungen nicht unterbrochen werden.