Zielperspektive für öffentliche Schutzräume
Berlin: (hib/STO) Die Zielperspektive für öffentliche Schutzräume ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7120(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Zivilen Verteidigung (21/6776(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach sind von einst 1.967 öffentlichen Schutzräumen im Jahr 2008 noch 579 verblieben, die jedoch aktuell weder funktions- noch einsatzbereit sind.
„Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach verbergen sich hinter dem Fachbegriff „Schutzraum“ speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Sie zeichnen sich laut Vorlage neben ihrer stärkeren Bauhülle auch durch besondere Elemente wie Eingangsschleusen, Filterräume und Notausstiege sowie Lüftungs-, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen aus.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die Fachebenen des Bundesinnenministeriums und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) daher ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume („Schutzraumkonzept“) erarbeitet. Dieses werde derzeit mit den Ländern abgestimmt. Schon vor dessen Finalisierung sei indessen festzuhalten, „dass die Nutzung von einigen wenigen zentral gelegenen Bunkern/Öffentlichen Schutzräumen für mehrere hunderte oder tausende Menschen, wie es zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges oder auch noch zu Zeiten des Kalten Krieges geplant war, auch aufgrund der kurzen Vorwarnzeiten heute weder sinnvoll noch ausreichend ist“,.
Daher werde das Schutzraumkonzept einen dezentralen Ansatz mit einer Vielzahl von dezentralen Zufluchtsorten verfolgen, „in denen die Menschen während des unmittelbaren Angriffs/einer unmittelbaren Gefahr Zuflucht suchen können“. schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Die Zufluchtsräume müssen ihren Angaben zufolge schnell aufgesucht werden können und sich daher vor allem zu Hause, am Arbeitsplatz sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden befinden.
Die Bundesrepublik verfügt laut Vorlage heute flächendeckend über eine „durchaus solide Bausubstanz, die bereits unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz vor Druckwellen und Splitterflug bieten kann“. Hierbei handele es sich schwerpunktmäßig um U‑Bahn-Stationen, Tiefgaragen - insbesondere im urbanen Raum - sowie Kellerräume. Diese gelte es, bundesweit zu identifizieren und zu erfassen, um sie für die Bevölkerung insbesondere in der NINA-Warn-App sichtbar zu machen. Das sei eine Aufgabe des Zivilschutzes, die der Bund finanzieren werde.