Grüne: Entschädigungsleistungen von Angehörigen sichern
Berlin: (hib/JOH) Die Grünen-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (21/6949(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der nahen Angehörigen bei Straftaten mit Todesfolge Ansprüche auf Entschädigungsleistungen sichern soll. Dafür schlägt sie eine Klarstellung in Paragraf 844 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, der die oder den Verursacher verpflichtet, „jedem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, den Verdienstausfall im ersten Jahr und Therapie und Umzugskosten zu ersetzen“.
Außerdem will die Fraktion „systematische Widersprüche im Verkehrsstrafrecht“ durch eine Änderung von Paragraf 315 des Strafgesetzbuches (StGB) beheben. Dieser soll um einen Absatz ergänzt werden, wonach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt werden kann, wenn der Täter in der Absicht handelt, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine andere Straftat zu ermöglichen bzw. zu verdecken. Gleiches soll gelten, wenn durch die Tat der Tod bzw. eine schwere Gesundheitsschädigung eines oder mehrerer Menschen verursacht wird.