17.07.2026 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 592/2026

Linke fordert Entschädigungsfonds für Gehörlose

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke setzt sich in einem Antrag (21/7038(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen ein, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf solle sie in Abstimmung mit Ländern und Kirchen vorlegen und darüber hinaus prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen.

Desweiteren fordern die Abgeordneten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen.

Die Linksfraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, wonach im Unterricht von Gehörlosen künftig nur noch Lautsprache verwendet werden sollte. Dieses Verbot sei „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt“ und den Menschen damit der Zugang zur Muttersprache systematisch erschwert worden.

„Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche in kirchlicher Trägerschaft“, betonen die Abgeordneten. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache habe sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970ern formierenden Behindertenrechtsbewegung vollzogen. Folgen der deutschen Methode seien oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche gewesen, schreibt die Linksfraktion.