Regierung lehnt Beantwortung mit „unzumutbarem Aufwand“ ab
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung beantwortet Fragen der AfD-Fraktion zu Haushaltsmitteln für „Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen“ überwiegend nicht. In ihrer Antwort (21/7174(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist sie auf den unzumutbaren Aufwand, der mit der Ermittlung der erbetenen Angaben verbunden wäre. Das Bundesverfassungsgericht habe in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit stehe, heißt es dazu.
Die Fraktion hatte unter anderem erfragt, in welcher Höhe der Bund in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 insgesamt „Mittel an Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Einrichtungen, Einrichtungen mit institutioneller oder organisatorischer Nähe zu Gewerkschaften sowie sonstige arbeits-, sozial- oder tarifpolitisch ausgerichtete Interessenvertretungen“ ausgezahlt habe. Gewerkschaften und die weiteren genannten Einrichtungen würden nicht institutionell gefördert, schreibt die Bundesregierung weiter.