23.07.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 602/2026

Genehmigungsverfahren von Atommülllagern

Berlin: (hib/NKI) Die rechtlichen und technischen Anforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle seien den bestehenden Regeln für Verfahren, Sicherheit und Sicherung zu entnehmen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7209(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6622(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich nach den Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Zwischenlager erkundigt hatte. Verwaltungsgerichte in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hätten in den vergangenen Jahren bestätigt, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) diese Regeln zutreffend angewendet habe. Entsprechende Anträge oder Klagen seien auf dieser Grundlage zurückgewiesen worden.

Die Weiterentwicklung des untergesetzlichen sicherheitstechnischen Regelwerks für die Aufbewahrung solcher Abfälle solle „Mitte des Jahres 2027“ vom Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA) verabschiedet und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren werde gemäß den allgemeinen Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und - aufgrund der Regelungen des Paragraf 2 a Absatz 1 AtG(Externer Link) - nach dort genannten Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung(Externer Link) (AtVfV) durchgeführt, heißt es in der Antwort.