23.07.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 602/2026

Verfassungsreform in Bosnien und Herzegowina befürwortet

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt sich in Bosnien und Herzegowina für die territoriale und funktionale Integrität sowie Souveränität des Landes ein. Die Friedensordnung von Dayton und ihre Institutionen seien wichtige Eckpfeiler für Stabilität und Frieden im Land.

Gleichzeitig habe das Friedensabkommen von Dayton mit seinen vielen Mitbestimmungs-, Veto- und Blockademöglichkeiten dazu beigetragen, dass Bosnien und Herzegowina mehr als 30 Jahre nach Unterzeichnung des Abkommens ein politisch gespaltenes Land bleibe, heißt es in der Antwort (21/7210(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/6537(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.

Eine Reform der Verfassung von Bosnien und Herzegowina sei erstrebenswert, um Blockademöglichkeiten zu verringern und die Funktionalität des Staates zu erhöhen, heißt es in der Antwort. Ein Beitritt zur EU sei unter den gegebenen verfassungsmäßigen Umständen nicht möglich.

Die Bundesregierung unterstütze Bosnien und Herzegowina im Rahmen des leistungsbasierten EU-Beitrittsprozesses und setze sich für die formelle Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ein. Auf diesem Weg seien die Stärkung der Demokratie, die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, die Bekämpfung von Korruption sowie von organisierter Kriminalität wesentlich.