14.09.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 708/2026

Rückgang bei Aquakulturbetrieben

Berlin: (hib/NKI) Der Bund hat im Bereich der Aquakultur keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen, darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7713(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

„Vielmehr sind die Länder für die Aquakultur ausschließlich zuständig“, schreibt die Bundesregierung. Bei Regelungsvorhaben auf Ebene der Europäischen Union und auf Bundesebene berücksichtige die Bundesregierung die Interessen der Aquakultur in besonderem Maße und stimme sich dabei eng mit den zuständigen Ländern ab, heißt es in der Antwort.

Im Jahr 2025 habe es in Deutschland insgesamt 1.932 Aquakulturbetriebe gegeben, im Jahr 2020 waren es demnach noch 2.281, die Zahl sei innerhalb von fünf Jahren um rund 15 Prozent gesunken. Zu beachten sei, dass entsprechend der Agrarstatistikverordnung seit dem Jahr 2015 Betriebe mit weniger als 0,3 Hektar Wasserfläche beziehungsweise 200 Kubikmetern Anlagenvolumen statistisch nicht mehr erfasst werden. „Allerdings wird auch bei Kleinstbetrieben eine rückläufige Entwicklung beobachtet“, schreibt die Bundesregierung.