15.09.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 712/2026

Anwendung des Bau-Turbos Sache der Kommunen

Berlin: (hib/HLE) Die Entscheidung zur Anwendung des Bau-Turbos obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. „Dem Bund gegenüber bestehen von kommunaler Seite keine Berichtspflichten“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/7937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich nach einer Bilanz der Regelung erkundigt hatte, mit der Planungen für Bauvorhaben beschleunigt werden können.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleite die Anwendung des Bau-Turbos jedoch mit einem „Umsetzungslabor“. Grundsätzlich heißt es, der Bau-Turbo ermögliche es den Gemeinden, Baurechte für neue Wohnungen in einem Rekordtempo zu schaffen. Statt eines umfassenden Bebauungsplanverfahrens sei dies nun im Rahmen der Zulassungsentscheidung für ein einzelnes Vorhaben möglich. „Die tiefgreifenden planungsrechtlichen Rechtsänderungen wirken sich naturgemäß auf die Entscheidungsprozesse in den zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden aus“, schreibt die Regierung in der Antwort.