15.09.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 712/2026

Soziale Aspekte im Freihandelsabkommen

Berlin: (hib/NKI) Menschenrechtliche, soziale und arbeitsrechtliche Aspekte werden im Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Indien auf verschiedene Arten berücksichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7714(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

Menschenrechte seien zum einen als wesentliches Vertragselement („essential element“) über Artikel 20.3 im Text des Abkommens verankert. Bei hinreichend schweren Verstößen könne es zu einer Suspendierung des Abkommens oder von Teilen davon kommen. Zum anderen enthalte das Abkommen ein Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung, das Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt, von sozialen Rechten, Arbeitnehmerrechten und zur Gleichstellung vorsehe. „Die Verpflichtungen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung sind rechtsverbindlich“, heißt es in der Antwort.

Hintergrund ist ein umfassendes Freihandelsabkommen, das die EU und Indien am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen abgeschlossen haben. Die Einzelheiten zu Zollabbauplänen und produktspezifische Ursprungsregeln stehen allerdings noch aus. Die ausgehandelten Texte werden derzeit juristisch geprüft. Dabei sind noch Anpassungen möglich. Bevor das Abkommen - voraussichtlich 2027 - in Kraft treten kann, muss der ausgehandelte Vertragstext vom Rat der EU und von Indien unterzeichnet sowie vom Europäischen Parlament und der indischen Regierung genehmigt und ratifiziert werden.