Personen der Leitungsebene mit doppelter Staatsangehörigkeit
Berlin: (hib/STO) Um Mitglieder der politischen und beamteten Leitungsebene mit mehreren Staatsangehörigkeiten geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/7931(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7555(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, wie viele Personen auf der politischen Leitungsebene inklusive ehemaliger Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre sowie auf der beamteten Leitungsebene inklusive ehemaliger Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter ab Besoldungsgruppe B 6 seit Beginn der 20. Wahlperiode im Oktober 2021 im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung „mit einer oder mehreren weiteren Staatsangehörigkeiten aktenkundig“ wurde.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurden aus dem abgefragten Personenkreis zu insgesamt zehn Personen ab Besoldungsgruppe B 6 seit Beginn der 20. Wahlperiode im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten festgestellt. Darunter befand sich der Antwort zufolge „keine Staatsangehörigkeiten eines Staates mit besonderen Sicherheitsrisiken gemäß Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz“.