Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss tagt am Montag, 21. September 2026, öffentlich. Während der um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Sitzung im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird eine Petition beraten, mit der die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht gefordert wird. Die öffentliche Eingabe(Externer Link) des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, hat mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und damit das für eine öffentliche Beratung geforderte Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht.
„Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht“, heißt es in der Petition. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, schreibt der Petent.
Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, sei die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern seien auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.
Nach Einschätzung des Petenten sind die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern „dramatisierend“ ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, sei bis heute ungeklärt, „ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann“.
Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 18. September 2026, 12 Uhr, beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de(Interner Link), anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.