Bundesregierung legt Reform des Energieeffizienzgesetzes vor
Berlin: (hib/NKI) - Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (21/8027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vorhaben wird zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023/1791) von 2023 in nationales Recht umgesetzt, und zum anderen werden damit Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) weitgehend auf EU-Recht zurückgesetzt. Die Bundesregierung will damit „eine Übererfüllung von EU-Vorgaben, das sogenannte Gold-Plating, verhindern und eine erhebliche Entlastung der Wirtschaft erreichen“.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, den Endenergieverbrauch der Europäischen Union (EU) bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Außerdem verankert sie den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip europäischer Energiepolitik.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen für die meisten Betriebe zu streichen. Nur noch für Betriebe mit einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden (GWh) (zuvor 7,5 GWh) sind Energie- oder Umweltmanagementsysteme verpflichtend.
Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden gelockert. Die Frist für neue Rechenzentren, um Effizienzvorgaben einzuhalten, steigt von zwei auf vier Jahre. Zudem müssen sie ihren Strom erst ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, bisher war das für 2027 vorgesehen.
Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein passendes Wärmenetz in der Nähe vorhanden ist.
Für Großinvestitionen soll der Grundsatz gelten: „Energieeffizienz an erster Stelle“. Bei Investitionen von über 100 Millionen Euro, bei Verkehrsinfrastruktur ab 175 Millionen Euro, soll geprüft werden, ob es energieeffizientere Alternativen gibt.