Koalition erwartet Stärkung des Kampfs gegen Geldwäsche
Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich überzeugt gezeigt, dass der Kampf gegen die Finanzkriminalität und besonders die Geldwäsche mit der Reform des Zolls erheblich verbessert werden kann. In der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Die Linke) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch erklärte die CDU/CSU-Fraktion, man sei mit dem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg. Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Finanzausschuss am Montag eine öffentliche Anhörung durchgeführt.(Interner Link)
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Generalzolldirektion mit den Fachsträngen „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ neu zu strukturieren. Ermittlungs- und Vollzugseinheiten sollen zwecks Steigerung von Effizienz und Schlagkraft zusammengeführt werden. Neu eingerichtet werden sollen „spezialisierte Einheiten zur Ermittlung komplexer Fälle internationaler Geldwäsche bei den Ortsbehörden des Zolls“. Stärker bekämpfen soll der Zoll die Geldwäsche. Vermögensgegenstände unklarer Herkunft mit einem Wert von über 100.000 Euro sollen einfacher eingezogen werden können.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wird der Kampf gegen Geldwäsche und internationale Finanzkriminalität immer wichtiger. Mit dem Gesetzentwurf werde die größte Zollreform seit 75 Jahren auf den Weg gebracht. Verwiesen wurde darauf, dass sich die Sachverständigen in der Anhörung zu den wesentlichen Teilen des Entwurfs positiv geäußert hätten. Kontroll- und Vollzugseinheiten würden in einem Strang zusammengefasst und dadurch schlagkräftiger. Die CDU/CSU-Fraktion wies auch auf die Möglichkeit des Einzugs des Vermögens hin, was die Kriminellen besonders treffen werde. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit werde aber gewahrt, der Schutz des Vermögens ehrlicher Bürger und redlicher Unternehmen sei gesichert.
Die AfD-Fraktion erklärte, sie unterstütze den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität und auch, dass kriminell erworbenes Vermögen von Straftätern eingezogen werden könne. Als problematisch sah die AfD-Fraktion an, dass die Vermögensermittlung bereits ohne nachgewiesene konkrete Straftat eingeleitet werden könne. Die Loslösung der Vermögensabschöpfung vom materiellen Strafverfahren und vom Nachweis einer konkreten Straftat stelle einen schwerwiegenden Eingriff und Paradigmenwechsel dar. Es gebe faktisch eine Umkehrung der Beweislast, der Eigentumsschutz und die Unschuldsvermutung würden ausgehebelt. Der Bürger werde gezwungen, seine Unschuld zu beweisen. Auch die Einnahmeerwartung durch das Gesetz von über 300 Millionen Euro sei Wunschdenken.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Grundrichtung des Gesetzes als richtig. Es handele sich um die größte Zollreform seit Jahrzehnten. Die administrative Vermögenssicherung sei ein wichtiges Instrument. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Schutz für Vermögen, das kriminell erworben worden sei. Die Anhörung sei eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, der Gesetzentwurf sei unzureichend. Die Bundesregierung habe einen großen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. So hätte ein gemeinsames Zentrum zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität geschaffen werden sollen. Davon finde sich nichts in dem Gesetz. Auch in anderen Bereichen bleibe der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Geldwäsche habe ein Volumen von 100 Milliarden Euro. Und der Entwurf erwarte gerade 308 Millionen Euro Mehreinnahmen. Eine der Ursachen sei die Zersplitterung der Behörden. Das Gesetz müsse massiv nachgebessert werden.
Auch die Fraktion Die Linke sah großen Nachbesserungsbedarf. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das angekündigte Behördenzentrum nicht im Zusammenhang mit der Zollreform errichtet werde. Die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor sei seit Jahren unzureichend. Es sollten nur drei zusätzliche Planstellen eingerichtet werden. Auch beim Thema Vermögenseinziehung bestehe Nachbesserungsbedarf. Und für Cum-Ex-Verfahren ändere sich nichts. Das gesamte Verfahren sei für Bargeldkuriere gebaut, aber nicht für Banker. Auch für eine Übertragung eingezogener Vermögenswerte an gemeinnützige Träger müsse es eine Lösung geben.
Die Regierung erklärte, die Projekte aus dem Aktionsplan würden nach und nach abgearbeitet werden. Die ersten Schritte für das angekündigte Zentrum würden noch in diesem Jahr unternommen.
In der Aussprache ging es auch um zwei Oppositionsanträge. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem ein „volldigitales Immobilientransaktionsregister, das alle Immobilientransaktionen erfasst“. Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das von der Regierung angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.