04.11.2026 Verkehr — Ausschuss — hib 889/2026

Grünes Licht für Reform des Führerscheins

Berlin: (hib/JOH) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwochmorgen trotz starker Kritik der Oppositionsfraktionen grünes Licht für die von der Bundesregierung vorgelegte Führerscheinreform gegeben. In nichtöffentlicher Sitzung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Form zu. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf einhellig ab. Der Bundestag will am Donnerstag abschließend über die Neuregelung entscheiden.

Die Bundesregierung will damit den bürokratischen Aufwand in den Fahrschulen reduzieren und die Kosten für den Führerschein senken. Unter anderem sollen bisherige Vorgaben für die Anzahl von Sonderstunden abgeschafft werden und die theoretische Ausbildung digital möglich sein. Im Rahmen einer Laienausbildung sollen Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben können. In einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses(Interner Link) war die Reform Ende September auf geteilte Meinungen in der Branche gestoßen.

Es sei richtig, Bürokratie abzubauen und digitale Möglichkeiten stärker zu nutzen, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss. Um herauszufinden, ob die Reform wirklich zu sinkenden Preisen führe und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtige, sei es jedoch notwendig, sie wissenschaftlich zu begleiten. Für diese Ergänzung im Entwurf habe sich die SPD-Fraktion eingesetzt, ebenso wie für eine verpflichtende Hospitationsfahrt mit dem Fahrlehrer im Rahmen der Laienausbildung.

Ein Vertreter der Unionsfraktion erklärte, die Führerscheinausbildung solle ohne Abstriche bei der Sicherheit moderner, zielgenauer und schneller werden. Die begleitete Ausbildung von Fahranfängern durch nahestehende Personen sei in EU-Staaten wie Frankreich, Österreich und Belgien bereits gängige Praxis. Gleichzeitig würden die Fahrschulen künftig durch weniger Vorgaben, etwa bei Räumlichkeiten, entlastet. Die Reform sehe auch vor, dass der Fahrprüferberuf keine Ingenieursausbildung mehr voraussetze.

Die Oppositionsfraktionen äußerten erhebliche Bedenken an dem Gesetz. Dem Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu machen, verschließe sich niemand, erklärte ein Vertreter der AfD. Das dürfe aber auf keinen Fall zu Lasten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen. Kritisch bewertete er vor allem die Laienausbildung und den Online-Theorieunterricht.

Die AfD-Fraktion will es Jugendlichen und jungen Erwachsenen stattdessen ermöglichen, einen zinsfreien Kleinstkredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Erwerb der Fahrerlaubnis aufzunehmen. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) scheiterte im Ausschuss jedoch an den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken.

Grüne und Linke zogen in Zweifel, dass die Reform den Führerschein wirklich günstiger macht. Stattdessen könnten Kosten sich lediglich verlagern, etwa weil die Fahrschulen anstelle von Sonderstunden mehr reguläre Fahrten ansetzen oder Versicherungsbeiträge für Fahrzeughalter infolge der Laienausbildung steigen. Letzteres hielt auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr (BMV), Christian Hirte (CDU), für möglich.

Ein Abgeordneter der Linken bezeichnete es daher als Fehler der Bundesregierung, die Bezahlbarkeit des Führerscheins in den Vordergrund zu stellen, da nicht klar sei, ob diese Ziel erreicht werden könne. Schließlich hätten auch die Fahrschulen mit steigenden Preisen für Personal und Energie zu kämpfen. Aus der Grünen-Fraktion hieß es, die Reform würde die Fahrschulbranche in große Schwierigkeiten bringen und die Qualität der Fahrausbildung erheblich mindern.