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Verkehr

Fahrschulausbildung soll reformiert werden

Der Bundesstag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel  „Führerschein für 1 Euro – Bezahlbarer Führerschein für Ausbildung und Arbeit“ (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Fahrschulausbildung soll entbürokratisiert, modernisiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf nach Angaben der Bundesregierung. Diese Modernisierung erfordere auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz, heißt es. Weitere Änderungen stünden im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. 

Darüber hinaus sollen vor allem Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem habe die Europäische Kommission die Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, „sodass auch hier Änderungsbedarf besteht“.

Zur Optimierung des Fahrlehrergesetzes, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur korrekten Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sollen daher einzelne Vorschriften des Fahrlehrergesetzes überarbeitet werden. Auf diese Weise würden insbesondere die Fahrschulüberwachung, die Verwaltungsverfahren und die Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet. Außerdem würden die Grundlagen für die Modernisierung der Fahrschulausbildung geschaffen und die Regelungen für die Weiterbildung von Fahrlehrern neu strukturiert.

Präsenzpflicht für Theorieunterricht soll wegfallen

Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital – etwa per App – anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.

Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit bildeten bei der Prüfung gleichwohl einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibe erhalten, betont die Regierung.

Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell seien in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten). Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es. Künftig werde nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.

Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen unter Anleitung der Eltern

Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänze die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung sei das Bestehen der Theorieprüfung.

Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen an dem Gesetzentwurf an, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung teils in Betracht ziehen will, teils aber auch ablehnt.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung Maßnahmen, um die Kosten für den Erwerb des Führerscheins deutlich zu senken. Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei den Führerscheinkosten an der Spitze, heißt es im Antrag der Fraktion, in dem von einem „strukturellen Problem“ die Rede ist. Selbst im Idealfall, bei einem perfekten Fahrschüler, der so gut wie keine Übungsstunden benötigt, liege Deutschland bereits am oder über dem oberen Ende der Preisspanne im europäischen Vergleich, heißt es.

Neben diesen strukturellen Problemen sei aber auch die Lernphasenentwicklung ein wesentlicher Grund, warum die Führerscheinkosten in Deutschland stark angestiegen sind, schreiben die Abgeordneten. Bei einer Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses im Sommer 2024 sei deutlich geworden, dass viele Fahrschüler mit einem sehr geringen Vorkenntnisstand in die Fahrschule kämen.

KfW-Programm nach französischem Vorbild

Es sei daher sowohl nötig, die strukturell vorgegebenen Mindestkosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zu senken als auch gesellschaftlich Maßnahmen zu ergreifen, „dass der Vorkenntnisstand der Fahrschüler ansteigt und möglichst viele junge Menschen finanziell in die Lage versetzt werden, einen Führerschein zu erwerben“, heißt es in der Vorlage. Die AfD-Fraktion plädiert dafür, nach dem französischen Vorbild „Permis à 1 Euro par jour“ ein KfW-Programm aufzusetzen, das es Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren erleichtert, einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, B zu erlangen. 

Ihnen müsse ermöglicht werden, einen zinsfreien Kleinkredit mit einem Volumen in Höhe von bis zu 4.500 Euro aufzunehmen, bei dem Zinsen, Risiko-, Bearbeitungs- und Abwicklungskosten aus Bundesmitteln getragen werden, und der mit einem Euro pro Tag getilgt werden kann.

Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen und Rechtsverordnungen zu ändern, damit unter anderem eine Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Fahrprüfung möglich wird. Im Sinne einer kostensparenden und zeitflexiblen Ausbildung soll aus Sicht der AfD-Fraktion zudem die Möglichkeit eröffnet werden, den Theorieunterricht als Kombination von Präsenzunterricht und digitalen Lernen durchzuführen. Vollständiger Präsenzunterricht solle gleichwohl weiterhin möglich sein.

Rechtssicherer Einsatz von Fahrsimulatoren

Weitere Punkte in dem Antrag betreffen Regelungen für den rechtssicheren Einsatz von Fahrsimulatoren, die Digitalisierung des Antragsverfahrens für Führerscheine und zur Zulassung zu Prüfungen sowie die Reform der Fahrlehrerausbildung, wodurch Umfang und hohen Kosten gesenkt und die Ausbildung für Quereinsteiger attraktiver gemacht werden soll.

Außerdem soll die Regierung nach den Vorstellungen der AfD bei den Ländern dafür zu werben, eine frühe Verkehrserziehung im schulischen Lehrplan einzuführen, um den Vorkenntnisstand für das System Straßenverkehr zu erhöhen und mehr Verkehrskompetenz bereits im jungen Alter zu schaffen. (hau/24.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Hirte, Christian

Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr

Christian Hirte

Christian Hirte

© Christian Hirte/Tobias Koch

Henze, Stefan

AfD

Stefan Henze

Stefan Henze

© Stefan Henze

Reichardt, Truels

SPD

Truels Reichardt

Truels Reichardt

© Truels Reichardt/ SPD

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Bosch, Jorrit

Die Linke

Jorrit Bosch

Jorrit Bosch

© Cornelius von Haugwitz

Rehbaum, Henning

CDU/CSU

Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

© Henning Rehbaum/ Tobias Koch

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/3558 - Antrag: Führerschein für 1 Euro - Bezahlbarer Führerschein für Ausbildung und Arbeit
    PDF | 229 KB — Status: 12.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7404 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Verkehr

Führerscheinreform unter Sachverständigen umstritten

Zeit: Montag, 5. Oktober 2026, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 5. Oktober 2026, stieß der Gesetzentwurf „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem beim ADAC und beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung auf Zustimmung. Skeptisch zeigten sich indes Vertreterinnen und Vertreter aus der Fahrschulbranche, die vor Gefahren für die Verkehrssicherheit warnten. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die geplante Reform der Fahrschulausbildung verfolgt unter anderem das Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus sollen insbesondere Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital - etwa per App - anzueignen. Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. 

Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll es zudem ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen.

Unterstützung einer modernen Fahrausbildung

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unterstütze eine moderne, flexible Fahrausbildung, sagte deren Vorsitzender Jürgen Kopp während der Anhörung. Digitalisierung, beschleunigte Verwaltungsverfahren, verlässliche Prüfungskapazitäten und eine kompetenzorientierte Ausbildungssteuerung böten dafür konkrete Ansatzpunkte. Voraussetzung sei aber, so Kopp, „dass die Fahrschulbindung erhalten bleibt, ein verbindlicher Präsenzanteil gesichert wird und die Prüfungsreife anhand nachvollziehbarer Lernstandskontrollen festgestellt wird“. Kostensenkungen müssten durch bessere Abläufe und geeignete Ausbildungsstrukturen erreicht werden. Abstriche bei sicherheitsrelevanten Kompetenzen dürfen hierfür nicht in Kauf genommen werden, machte er deutlich. 

Ähnlich äußerte sich Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie. Eine Reform sei ausdrücklich zu begrüßen. Klar sei aber auch, dass Fahrschüler eine professionelle Ausbildung benötigen. „Sie benötigen persönliche Lernbegleitung sowie ausreichende Möglichkeiten zum gemeinsamen Lernen und zum gemeinsamen Reflektieren“, sagte sie. Anstatt die hochqualifizierte pädagogische Kompetenz der Fahrlehrerschaft zu nutzen, drohe durch die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch eine Geringschätzung der professionellen Ausbildung und eine damit einhergehende Gefährdung der Verkehrssicherheit, kritisierte Ewers-Lauer.

Rolle der Fahrlehrer

Aus Sicht von Tom Gerhard Tiessen von der A&G Fahrschul-Akademie GmbH in Lengede enthält der Gesetzentwurf „zahlreiche sinnvolle und längst überfällige Reformansätze“. Die Vereinfachung des Fragenkatalogs, die Entbürokratisierung, die Modernisierung des Bewertungssystems, die Flexibilisierung der Sonderfahrten sowie die Verkürzung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung seien ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig sollten die vollständige Digitalisierung des Theorieunterrichts, die aktuelle Ausgestaltung der Schaltkompetenzregelung, die geplante Laienausbildung, die Lockerung von Standort- und Raumvorgaben sowie die konkrete Ausgestaltung des Transparenzregisters erneut kritisch überprüft werden, forderte Tiessen. Der Führerschein müsse bezahlbar bleiben. Gleichzeitig dürfte aber Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Chancengleichheit nicht geschwächt werden.

Von einer „Deklassierung der pädagogisch qualifizierten Fahrlehrerschaft“, sprach Andreas Dietrich, Fahrlehrer und Inhaber einer Fahrschule. Die Rolle der professionellen Lehrkraft werde durch Öffnung der Laienausbildung und der reinen digitalen Ausbildung unterlaufen. Dadurch würden sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Verkehrssicherheit „extrem gefährdet“, befand Dietrich. 

Kritik an Begrifflichkeiten

Ulrich Chiellino, Leiter Verkehrspolitik beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC), sah das anders. Eine Flexibilisierung der Fahrausbildung im Rahmen der EU-Führerscheinrichtlinie könnte seiner Auffassung nach in Deutschland dazu beitragen, die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis um bis zu einem Drittel zu reduzieren. Zugleich biete sich so die Chance, die Fahrpraxis vor der Prüfung deutlich zu erhöhen. Der ADAC-Vertreter kritisierte im Gesetzentwurf genutzte Begrifflichkeiten, die die Reform in ein negatives Licht rückten. So könne von einer Laienausbildung nicht gesprochen werden, befand er. Der Begriff suggeriere, dass Eltern ausbilden sollen, was aber nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es sich in der Fahrpraxis um „Übungsstunden im vertrauten Umfeld“. Die Ausbildung indes verbleibe in der Fahrschule. 

Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), begrüßte den Entwurf insbesondere mit Blick auf den akuten Mangel an Berufskraftfahrern in der Transportbranche, der mit inzwischen etwa 120.000 fehlenden Lkw-Fahrern die Versorgungssicherheit in Deutschland stark gefährde. Aus Sicht der Transportwirtschaft sollte die Reform allerdings noch stärker dafür genutzt werden, auch die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen C und CE in den Blick zu nehmen und bestehende regulatorische Hemmnisse beim Zugang zum Berufskraftfahrerberuf abzubauen, sagte er. Engelhardt sprach sich daher für den Wegfall der Theorieprüfung bei der Erweiterung von C auf CE aus. Des Weiteren warb er für eine Verkürzung der Prüfungszeiten bei C und CE sowie für eine Verzahnung von Führerschein und Berufskraftfahrerqualifikation.

Kosten des Fahrerlaubniserwerbs

Es handle sich um eine Reform, „die den Namen verdient“, urteilte Ingo Koßmann, Leiter der Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt). Dem Bundesverkehrsministerium sei damit „ein richtig guter Wurf gelungen“. Fahrschulen könnten künftig selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie die theoretische Ausbildung anbieten. Auch orientiere sich die praktische Ausbildung nicht mehr an starren Mindeststundenvorgaben, sondern stärker am individuellen Ausbildungsstand und am tatsächlichen Kompetenzerwerb. Die Fahrpraxis unter Anleitung vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung nutze Erkenntnisse aus Studien zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren, die die positive Wirkung der Begleitung auf die Verkehrssicherheit und die Bestehensquoten wissenschaftlich belegt hätten, sagte Koßmann.

Für Marc-Philipp Waschke-Deden, Ressortleiter Interessenvertretung und Strategie beim Auto Club Europa (ACE), bietet die Reform die Chance, die Fahrausbildung nach fast 30 Jahren grundlegend zu modernisieren. Digitalisierung und Flexibilisierung könnten dazu beitragen. „Sie dürfen aber nicht durch Abstriche bei Ausbildungsqualität, Prüfung und Verkehrssicherheit erkauft werden“, betonte er. Entscheidend seien verbindliche Qualitätsstandards, eine kontinuierliche Lernstandskontrolle und eine frühzeitige wissenschaftliche Evaluation der tiefgreifenden Veränderungen. Bezahlbarkeit müsse zudem sozial gedacht werden, so der ACE-Vertreter, der ergänzend ein einkommensabhängiges „Führerschein-BAföG“ vorschlug. So würden gezielt diejenigen jungen Menschen unterstützt, „für die die Kosten des Fahrerlaubniserwerbs tatsächlich eine Zugangshürde darstellen“. (hau/05.10.2026)

Dokumente

  • 21/7404 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 29.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 5. Oktober 2026, 11.00 Uhr (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 1. Änderungsmitteilung zur Tagesordnung der 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 05. Oktober 2026, 11.00 Uhr (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen der Anhörung am 05.10.2026 (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme von Dr. Ingo Koßmann (Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des ACE Auto Club Europa e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des ADAC e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme von Gerhard Tiessen (A&G Fahrschul Akademie GmbH) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-verkehr-1211240

Stand: 05.10.2026