Fehler bei Tabaksteuer soll korrigiert werden
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag grünes Licht für eine Korrektur der Besteuerung von Tabakprodukten gegeben. Der Ausschuss beschloss ohne Aussprache mehrheitlich den um zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (21/8237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Mit den vorgesehenen Änderungen im Tabaksteuergesetz soll ein Fehler bei der Einführung höherer Steuersätze für Zigaretten und weitere Tabakprodukte korrigiert werden. Nach dem Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (21/7859(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8232(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das am 21. Oktober in Kraft trat, galten aufgrund eines Fehlers in der Inkrafttretensregelung bereits die höchsten der vorgesehenen Steuersätze. Für Substitute für Tabakwaren war hingegen für den Zeitraum bis zum Jahresende kein Steuersatz mehr vorgesehen.
Tatsächlich sollten die Steuererhöhungen nach Willen der Bundesregierung erst ab dem 1. Januar beziehungsweise dem 1. März 2027 greifen. Mit den nun vorgesehenen Änderungen sollen für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 rückwirkend die bisherigen Steuersätze gelten. Auch für die Substitute für Tabakwaren soll die bisherige Besteuerung rückwirkend wiederhergestellt werden.
Eine weitere Änderung des Gesetzentwurfs betrifft die Umsetzung der Neuauflage des sogenannten Tankrabatts, mit dem die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt werden soll. Um die Länder an der Finanzierung der Maßnahme zu beteiligen, wird ihr Umsatzsteueranteil in den Jahren 2026 und 2027 um jeweils 625 Millionen Euro zugunsten des Bundes reduziert.
Den so geänderten Gesetzentwurf beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion bei Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der ursprüngliche Gesetzentwurf dient der Umsetzung finanzieller Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern (Interner Link) zur Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten sowie zur Finanzierung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Dazu wird die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern angepasst.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestagsplenum ist für Donnerstag, 5. November 2026, geplant. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.