Grüne wollen Korrektur des Tabaksteuergesetzes
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt eine schnelle Korrektur der Fehler im Tabaksteuergesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen. In einem Antrag (21/8905(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag unverzüglich eine Formulierungshilfe für ein Reparaturgesetz vorzulegen, damit Bundestag und Bundesrat die Korrektur möglichst zeitnah rechtssicher abschließen könnten. Damit könne möglichen Steuerausfällen entgegengewirkt und der Gesundheits- und Jugendschutz sichergestellt werden. Nach Angaben der Fraktion wurde durch den Fehler im Gesetz für Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabak bereits in diesem Jahr ein Steuersatz vorgesehen, der eigentlich erst im Jahr 2030 gelten sollte. Andererseits habe das Gesetz für Substitute für Tabakwaren keinen Steuersatz für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Für Wirtschaft und Verwaltung bestehe trotz der Erklärung der Generalzolldirektion, dass die bisherigen Steuersätze weitergelten würden, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, welche Steuersätze seit dem 21. Oktober 2026 anzuwenden seien. Denn eine Verwaltungsanweisung könne eine gesetzliche Grundlage grundsätzlich nicht ersetzen, argumentiert die Fraktion.
Mit dem Reparaturgesetz soll klargestellt werden, dass die Steuersätze nach Paragraf 2 Absatz 1 des Tabaksteuergesetzes in der neuen Fassung erst ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden seien. Für den Zeitraum seit dem 21. Oktober 2026 soll für alle Steuergegenstände, insbesondere für Substitute für Tabakwaren, eine „eindeutige und verfassungsfeste Regelung“ getroffen werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem soll die Bundesregierung dem Finanzausschuss darlegen, wie es zu dem Fehler gekommen sei und warum dieser weder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs im Bundesministerium der Finanzen noch bei der anschließenden Ressortabstimmung, der Rechtsprüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Kabinettsbefassung erkannt worden sei.
Der Antrag soll am Donnerstag, 5. November 2026, erstmals im Bundestag beraten werden. Die Vorlage wird gemeinsam mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 aufgerufen. Der Haushaltsausschuss beschloss am Mittwoch, in diesem Gesetz Änderungen zur Korrektur des Fehlers bei der Besteuerung von Tabakprodukten aufzunehmen.(Interner Link)