05.10.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1046/2021

Außertariflich beschäftigte Abteilungsleitungen

Berlin: (hib/STO) Seit Amtseinführung der gegenwärtigen Bundesregierung im Jahr 2018 wurden nach deren Angaben zwei Abteilungsleitungen jeweils im genannten Jahr in den obersten Bundesbehörden analog zur Besoldungsgruppe B 6 außertariflich beschäftigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32284) weiter darlegt, übte oder übt keine der analog zu der Besoldungsgruppe B 6 außertariflich beschäftigten Abteilungsleitungen genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtige Nebentätigkeiten aus.

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