Berlin: (hib/SAS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Januar 2020 keine Korrekturbitten mit anwaltlicher Hilfe an Medien gerichtet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32228) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32099) hervor.