04.11.2021 Gesundheit — Verordnung — hib 1075/2021

Höherer Bundeszuschuss für die Krankenversicherung

Berlin: (hib/PK) Angesichts der angespannten Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Bundeszuschuss für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht werden. Das sieht eine Verordnung (20/8) der amtierenden Bundesregierung vor.

Zusammen mit dem gesetzlich vorgesehenen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll der Bund im nächsten Jahr nun insgesamt 28,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds überweisen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das im Juli 2021 beschlossen wurde, hatte der Bund den Zuschuss an die GKV für 2022 bereits um sieben Milliarden Euro erhöht.

Nach Auswertung der Prognose des sogenannten Schätzerkreises zu Einnahmen und Ausgaben der GKV ergebe sich insbesondere durch die Covid-19-Pandemie in Verbindung mit der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise ein veränderter Finanzbedarf für das Jahr 2022, heißt es in der Vorlage. Ohne zusätzliche Finanzmittel des Bundes für 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zu erwarten. Zudem würden auch die Lohnnebenkosten für die Wirtschaft steigen.

Das Bundesgesundheitsministerium sei befristet bis Ende 2021 dazu ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages einen ergänzenden Bundeszuschuss festzulegen, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein ergänzender Bundeszuschuss von insgesamt 14 Milliarden Euro nötig.

Durch die Stabilisierung des Zusatzbeitrages leiste der Bund für 2022 einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent und damit zur schnellen Erholung der Wirtschaft.

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