09.11.2021 Kultur und Medien — Unterrichtung — hib 1078/2021

Zupke: Hürden für Entschädigung von SED-Opfern senken

Berlin: (hib/AW) Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, spricht sich für eine Absenkung der Hürden bei der Entschädigung von SED-Opfern aus. Defizite sieht Zupke vor allem bei der praktischen Umsetzung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze durch Behörden und Ämter. Dies geht aus ihrer Unterrichtung (20/10) hervor, die sie am Montag an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben und am Dienstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. Mit der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 seien zwar Verbesserungen für die Opfer geschaffen worden, trotzdem bestünden in dieser Wahlperiode „wesentliche Handlungsbedarfe“, um eine Verbesserung der sozialen Lage der SED-Opfer und um die Wahrnehmung ihrer Anliegen in der Gesellschaft zu stärken. Am 32. Jahrestag des Mauerfalls sei es angebracht, vor allem an die Situation der Opfer des SED-Unrechts zu erinnern, sagte Zupke vor der Bundespressekonferenz.

Die Opferbeauftragte fordert unter anderem eine verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiter in den zuständigen Ämtern und Behörden für die Belange der SED-Opfer, eine Erweiterung des Kreises der Opfergruppe anhand aktueller Forschungsergebnisse und die Verankerung eines Zweitantragsrechtes auf Rehabilitierung in den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Zudem soll nach dem Willen Zupkes die Absenkung der Ausgleichszahlungen aus dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 240 auf 180 Euro bei Renteneintritt abgeschafft werden. Durch die Absenkung der Ausgleichzahlungen werde die soziale Lage der SED-Opfer, die wegen ihrer gebrochenen beruflichen Biografien in der Regel nur Anspruch auf eine niedrige Rente hätten, „zusätzlich verschlechtert“, schreibt die Opferbeauftragte in ihrer Unterrichtung. Ebenso sei die im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz verankerte Bedürftigkeitsgrenze zu niedrig angesetzt, mahnt Zupke. So werde im Gegensatz zu anderen Leistungen für die SED-Opfer bei der Feststellung der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage der Betroffenen eine Anrechnung des Einkommens der Ehe- und Lebenspartner vorgenommen. Dies sei „für viele Opfer nicht nachvollziehbar und greift in die persönliche Lebensplanung der Betroffenen ein“, heißt es in der Unterrichtung. Darüber hinaus spricht sich Zupke für eine Koppelung der Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer an die allgemeine Lohn- und Rentenentwicklung aus.

Verbesserungsbedarf sieht die SED-Opferbeauftragte auch bei der Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Leistungen nach diesem Gesetz würden nur dann gewährt, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem heute vorliegenden Gesundheitsschäden nachweislich oder wahrscheinlich sei. In der Praxis gelinge nur jedem zehnten Betroffenen eine entsprechende Anerkennung, führt Zupke aus. Der Bundestag habe zwar 2019 die Bundesregierung beauftragt, eine Umkehrung der Beweislast zu prüfen, aber die Bundesregierung habe bislang kein Prüfergebnis vorgelegt. Ebenso habe die Bundesregierung bislang noch kein Prüfergebnis zur Schaffung eines bundesweiten Härtefallfonds nach dem Vorbild Berlins, Brandenburgs und Sachsens vorgelegt.

Zupke fordert in ihrer Unterrichtung zudem eine „zukunftsfeste Gestaltung“ des Gedenkens und Erinnerns an die Opfer des Kommunismus. So sollen nach ihrem Willen die Arbeit der Bundesstiftung Aufarbeitung gestärkt, das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ fortgesetzt und die Gedenkstättenkonzeption des Bundes überarbeitet und modernisiert werden.