Erste Ausschüsse sollen eingesetzt werden
Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll am heutigen Donnerstag mit dem Hauptausschuss, dem Petitionsausschuss sowie dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die ersten drei Ausschüsse der Wahlperiode einsetzen. Das sieht ein Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/26) vor, der am Morgen zur Abstimmung steht.
Dem Hauptausschuss sollen demnach je 31 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören (SPD: 9, Union: 8, Grüne: 5, FDP: 4, AfD: 3, Linke: 2). Der Hauptausschuss soll bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse tätig werden.
Der Hauptausschuss ist laut Antrag Ausschuss im Sinne von Artikel 45 Grundgesetz (Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union) sowie Artikel 45a Grundgesetz (Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und Ausschuss für Verteidigung). Der Hauptausschuss dient danach zudem als Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Den Vorsitz übernimmt die Bundestagspräsidentin oder einer ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ohne Stimmrecht.
In einem Änderungsantrag (20/30) zu dem Antrag fordert die Unions-Fraktion die Anhebung der Mitgliedszahl auf 39. Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Hauptausschüsse der 18. und 19. Wahlperiode jeweils 47 Mitglieder umfassten. „Die drastische Kürzung der Mitgliederzahl um nahezu ein Drittel im Vergleich zur 18. und 19. Wahlperiode stellt [...] die Gewährleistung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Hauptausschusses infrage“, heißt es in dem Änderungsantrag.
Dem Petitionsausschuss sowie dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sollen laut Vorlage von SPD, Grünen und FDP jeweils je 19 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören (SPD: 6, Union: 5, Grüne: 3, FDP: 2, AfD: 2, Linke: 1). Den Vorsitz übernehmen jeweils bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse die Bundestagspräsidentin oder einer ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter ohne Stimmrecht.