Antrag auf Einsetzung der ständigen Ausschüsse beschlossen
Berlin: (hib/PK) Die sechs Fraktionen im Bundestag haben einen gemeinsamen Antrag (20/228) zur Einsetzung der Ausschüsse gestellt. Geplant ist gemäß Paragraf 54 in Verbindung mit Paragraf 57 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) die Einsetzung von 25 ständigen Ausschüssen. Der Antrag wurde am Donnerstag ohne Aussprache angenommen.
Der größte Fachausschuss ist dem Antrag zufolge der für Arbeit und Soziales mit 49 Mitgliedern, gefolgt vom Auswärtigen Ausschuss und dem Ausschuss für Inneres und Heimat mit jeweils 46 Mitgliedern sowie dem Finanzausschuss und dem Haushaltsausschuss mit jeweils 45 Mitgliedern.
Die kleinsten Ausschüsse mit jeweils 19 Mitgliedern sind die für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Sport, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Tourismus sowie Kultur und Medien.