12.01.2022 Gesundheit — Verordnung — hib 8/2022

Angepasste Definition für Impf- und Genesungsnachweise

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung legt eine Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vor. Mit der Verordnung (20/390) wird die Definition in Bezug auf Impf- und Genesenennachweise angepasst, wie es in der Vorlage heißt. Die Verordnung soll am Donnerstag verabschiedet werden.

Die Präzisierung solle sicherstellen, dass einem gültigen Impf- und Genesenennachweis ein tatsächlich hinreichender Impf- und Immunschutz zugrunde liege. Es geht konkret etwa um Vorgaben zum verwendeten Impfstoff, der Zahl der erforderlichen Einzelimpfungen und Intervallzeiten beziehungsweise der Art der Testung zum Nachweis einer vorherigen Infektion.

Mit der Änderung der Regelungen zu Ausnahmen von der Absonderungspflicht für geimpfte und genesene Personen sowie den entsprechenden „Rückausnahmen“ werde eine rasche Anpassung der Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich ermöglicht, heißt es in der Vorlage weiter.

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