01.02.2022
Arbeit und Soziales — Antwort — hib 38/2022
Kosten bei Unterkunft und Heizung nach SGB II
Berlin: (hib/AHE) Die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren haben im August 2021 in Deutschland durchschnittlich 535 Euro betragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/461) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (20/334). Die laufenden anerkannten Kosten für diesen Typ der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II beliefen sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 520 Euro. 2011 lagen die laufenden tatsächlichen Kosten noch bei 430 Euro und die laufenden anerkannten Kosten bei 414 Euro.