16.02.2022 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 59/2022

AfD-Antrag zum Weiterbetrieb von Atomkraftwerken abgelehnt

Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die in Deutschland noch verbliebenen Atomkraftwerke am Netz zu lassen. Ein Antrag (20/32), in dem sie fordert, die Laufzeitbeschränkungen aufzuheben und den Weiterbetrieb der Reaktoren „bei drohender, ernster Netzinstabilität auch staatlich zu gewährleisten“ fand am Mittwochvormittag im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz keine Mehrheit. In der Sitzung unter der Leitung von Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) votierten abgesehen von der antragstellenden AfD alle anderen Fraktionen gegen die Vorlage.

In der vorangegangenen Diskussion hatte die AfD dafür geworben, die drei noch laufenden Kernkraftwerke in Deutschland nicht wie beschlossen zum Jahresende 2022 vom Netz zu nehmen. Damit lasse sich dringend benötigte Energie zugleich sauber, preiswert und zuverlässig bereitstellen, hieß es seitens der Fraktion. Bis zum Erreichen der Ausbauziele für Erneuerbare Energien sei Deutschland ohnehin auf zusätzliche Energieträger als Brückentechnologie angewiesen. Hier könnten die bestehenden Kernkraftwerke nützlich sein. Dies sahen die übrigen Fraktionen im Ausschuss anders: Insbesondere die Vertreter von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und Die Linke betonten vor allem die Risiken und Kosten des Betriebs und Endlagerung.

Für einen Weiterbetrieb bestehender Kraftwerke fehlten zudem die rechtlichen Grundlagen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei inzwischen gesellschaftlicher Konsens, auch die Wirtschaft habe sich darauf eingestellt, so die Abgeordneten. Die CDU/CSU-Fraktion signalisierte zwar grundsätzlich Offenheit gegenüber neuen Formen der Kernenergie. Diese seien aber noch nicht ausgereift. Als Brückentechnologie komme daher nur Gas in Frage.

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