16.03.2022 Inneres und Heimat — Antrag — hib 114/2022

Koalition will Kommission zur Wahlrechtsreform

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Kommission „zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ einsetzen. Das Gremium soll sich „auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern“, schreiben die drei Fraktionen in einem Antrag (20/1023), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht.

Danach soll die Kommission zugleich „verfassungskonforme Vorschläge“ erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag erreicht werden kann. Außerdem soll sie sich dem Antrag zufolge mit einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, einer etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und der Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern sowie der Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche befassen.

Als weiterer Schwerpunkt wird in dem Antrag die Modernisierung der Parlamentsarbeit genannt. Hierzu gehöre die Frage, wie die Arbeit des Bundestages „attraktiver, transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung effektiver gestaltet werden kann“, wie Anregungen der Bürger besser einfließen können und wie die Wahrnehmung parlamentarischer Rechte gestärkt werden kann.

Bis Ende August dieses Jahres soll die Kommission laut Vorlage einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl erstatten; ihren Abschlussbericht soll sie bis Mitte kommenden Jahres vorlegen. Angehören sollen dem Gremium nach dem Willen der Koalitionsfraktionen 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige. Dabei soll die SPD-Fraktion vier Mitglieder benennen können, die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder, die Grünen- und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied. In gleicher Zahl sollen die Fraktionen jeweils Sachverständige benennen können, soweit zwischen ihnen kein Einvernehmen über deren Benennung hergestellt werden kann.

Ferner sieht der Antrag vor, dass die Kommission aus ihrer Mitte mit Zweidrittelmehrheit zwei Abgeordnete zu ihren Vorsitzenden wählt. „Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen“, heißt es in der Vorlage weiter.

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