05.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 152/2022

Regierung: Zinsforderungen von Programmlaufzeit abhängig

Berlin: (hib/EMU) Wegen zu beanstandender Verwendungsnachweise sind im Jahr 2018 2.206,96 Euro, im Jahr 2019 1.500,19 Euro und im Jahr 2020 81.650,41 Euro von den im Rahmen des Förderprogramms Innovationskompetenz (Inno-Kom) geförderten Forschungseinrichtungen der Industrie zurückgezahlt worden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (20/1175) auf eine Kleine Anfrage (20/967) der AfD-Fraktion mit.

Auf die Frage, warum die Zinsforderungen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren auf fast das Zehnfache angestiegen seien, antwortet die Bundesregierung, dass dies an den unterschiedlich langen Laufzeiten der geförderten Module liege. Die ersten prüffähigen Verwendungsnachweise aus den beiden Modulen mit der längsten Laufzeit von 29 Monaten gingen nach Angaben der Bundesregierung erst ab 2019 ein, der überwiegende Teil der Nachweise konnte jedoch erst im Jahr 2020 geprüft werden. Deshalb seien die Zinsforderungen in diesem Jahr entsprechend angestiegen.

Die Zinsforderungen lallen laut Bundesregierung an, wenn die Fördermittel von den Zuwendungsempfängern, also den geförderten Einrichtungen, nicht fristgerecht verwendet werden.

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