06.04.2022 Gesundheit — Anhörung — hib 163/2022

Experten sehen guten Schutz für von Corona Genesene

Berlin: (hib/PK) Mediziner sehen nicht nur für Geimpfte, sondern auch für die von einer Corona-Infektion Genesenen einen wirksamen Schutz vor einer Reinfektion mit schwerem Verlauf. Einige Sachverständige machten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über einen Antrag der Unionsfraktion zum Genesenenstatus deutlich, dass die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung für den Genesenenstatus rein regulatorisch und weniger medizinisch begründet sei. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es in einem Antrag (20/690) der Fraktion.

Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Der Rechtsexperte Franz Mayer von der Universität Bielefeld erklärte allerdings, die Dauer des Genesenenstatus könne auf Ebene der einzelnen EU-Mitgliedsländer festgelegt werden, auch wenn es andere europäische Vorgaben gebe. Die EU-Vorgaben seien in dem Bereich unverbindlich. In der Folge liege in der verkürzten Zeitspanne der Genesenenfrist von 90 Tagen in Deutschland kein Verstoß gegen Grundfreiheitsgarantien. Die EU habe im Bereich der Gesundheitspolitik insgesamt nur wenige Handlungsmöglichkeiten. Aus der geringen Kompetenzausstattung der EU im Bereich der Gesundheit folge, dass die Hauptverantwortung bei den Mitgliedsstaaten liege.

Der Virologe Hendrik Streeck sagte, Corona-Impfungen schützten vor einem schwerem Verlauf. Aber mit der Omikron-Variante komme es häufig zu Infektionen auch bei doppelt Geimpften und Geboosterten. Studien zeigten, dass eine durchgemachte Infektion einen ebenso langen Schutz vor einer Reinfektion biete wie eine Impfung. Auch biete eine Infektion einen sehr guten und mindestens ebenso langen Schutz vor einem künftigen schweren Verlauf im Vergleich zur Impfung. Genesene mit Impfung hätten sogar einen überlegenen Immunschutz. Insofern könnte über eine Verlängerung des Genesenenstatus nachgedacht werden.

Der Lungenspezialist Thomas Voshaar betonte, in der Medizin gebe es streng genommen keine zeitliche Befristung für Genesene. Dies sei eine rein regulatorische Maßnahme, die damals getroffen worden sei. Entscheidend sei, schwere Verläufe und den Tod durch das Virus zu verhindern. Der Schutz vor einem schweren Verlauf finde in hervorragender Weise durch Impfungen statt wie auch durch eine durchgemachte Erkrankung, die Genesung. Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, Genesene schlechter zu stellen als Geimpfte. Mit Blick auf die 90-Tage-Regel gab Voshaar zu bedenken, dass vielen Menschen unklar sei, was sie eigentlich tun sollten, wenn der Genesenenstatus offiziell ablaufe.

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