19.04.2022 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 177/2022

Sanktionen für Hartz IV-Empfänger sollen ausgesetzt werden

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet aussetzen. Das sieht der Gesetzentwurf (20/1413) zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vor. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon würden rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Million Euro auf die Kommunen entfallen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen solle, schreibt die Bundesregierung.

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