Linke fragt nach „rechtsterroristischer ,Gruppe S.'“
Berlin: (hib/STO) „Verbindungen der rechtsterroristischen ,Gruppe S.' nach Hamburg“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2199). Wie die Fraktion darin schreibt, ließ der Generalbundesanwalt am 14. Februar 2020 im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen mehrere Personen festnehmen. Dem habe der Verdacht zugrunde gelegen, dass die Beschuldigten eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet hatten. Schließlich seien zwölf Beschuldigte dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt und in diesen Fällen Haftbefehle wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen worden. Seit April 2021 werde der noch andauernde Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geführt.
Wissen will die Fraktion, wie viele Personen die Bundesregierung der „Gruppe S.“ zurechnet. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, inwiefern der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, ob die „Gruppe S.“ Orte, Personen oder Veranstaltungen in Hamburg als Anschlagsziele ausgewählt hatte oder auswählen wollte.