22.06.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 313/2022

Hopfengesetz wird geändert

Berlin: (hib/NKI) Einstimmig hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes“ (20/1959) angenommen.

Die Gesetzesänderung wurde nötig, weil eine ab dem 1. Januar 2023 geltende Verordnung über die GAP-Strategiepläne (EU) vorsieht, dass deutsche Erzeugerorganisationen für Hopfen, die nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse anerkannt sind, weiterhin Beihilfen von jährlich bis zu 2,188 Millionen Euro erhalten können. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen ist eine nationale Rechtsgrundlage. Diese soll durch Ergänzung des Hopfengesetzes geschaffen werden. Für die Finanzierung und die Kontrolle der Beihilfen sind weitere Vorschriften notwendig. Ferner sollen die Begrifflichkeiten des Hopfengesetzes von 1996 in Bezug auf die Hopfenzertifizierung den seither geänderten unionsrechtlichen Vorschriften angepasst werden.

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