22.06.2022 Petitionen — Ausschuss — hib 314/2022

Bereitstellung von Ersatzteilen für E-Bikes gefordert

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für das Recht auf Reparatur und den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen auch bei Pedelecs (E-Bikes) ein. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages „zur Kenntnis zu geben“.

Mit der öffentlichen Petition (ID 115512) wird gefordert, dass für die Hersteller von Pedelecs die gleichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Ersatzteilen gelten sollen wie für Kraftfahrzeuge. Zur Begründung schreibt der Petent: Pedelecs seien heute ein Investitionsgut für viele Bürger und kosteten durchschnittlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Für Pedelecs oder ähnliche Räder bestehe jedoch keine Verpflichtung, nach der Garantie- oder Gewährleistungsfrist Ersatzteile bereitzuhalten.

Während bei Fahrrädern die Verschleiß- und Ersatzteile in der Regel genormt und leicht zu ersetzen seien, gelte das nicht für Pedelecs, heißt es in der Eingabe weiter. Diese bestünden aus elektrischen und elektronischen Bestandteilen, die zum Teil speziell für ein bestimmtes Modell hergestellt und nach Auslaufen des Modells nicht mehr produziert würden. Dies könne zum Ausfall von Funktionen führen, warnt der Petent. Selbst die Versorgung mit Ersatzakkus sei nicht gewährleistet, weshalb es auch seiner Sicht sinnvoll wäre, die Hersteller von Pedelecs - „wie in der Automobilbranche“ - zu verpflichten, bis zu zehn Jahre nach Auslaufen des Modells die Ersatzteilversorgung sicherzustellen.

Der Petitionsausschuss kommt laut der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung zu der Einschätzung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt „weder für Kfz-Hersteller noch für Hersteller von Pedelecs spezielle gesetzliche Verpflichtungen zur Bevorratung von Ersatzteilen bestehen“. Jedoch könne sich im Bereich der Industrieprodukte aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (Paragraf 242 BGB) eine vertragliche Nebenpflicht der Hersteller oder Händler zur Bereitstellung ausreichender Ersatzteile für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ergeben. Dies gelte insbesondere für Produkte, die natürlichem Verschleiß unterliegen.

Außerdem hätten Hersteller und Händler ein eigenes Interesse hat, ihre Kunden zu binden und so lange wie möglich mit Ersatzteilen beliefern zu können. Einige Unternehmen in der Branche hätten für ihre Komponenten Vorhaltezeiten festgelegt, die in den meisten Fällen bei fünf Jahren liegen. Jedoch hänge die Verfügbarkeit von Ersatzteilen immer vom Einzelfall ab.

Die Abgeordneten weisen zugleich auf den Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode hin, worin sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Recht auf Reparatur und den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen einsetzen. Die Petition sei geeignet, im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

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