22.06.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 319/2022

Energie- und Klimafonds soll weiterentwickelt werden

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch eine Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1598) nahm der Ausschuss ohne Änderungen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an. Die abschließende Beratung im Bundestag soll am Donnerstag ohne Debatte stattfinden

Bei dem Fonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes. Aus dem Fonds werden aktuelle diverse klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert. Der Fonds wird von mehreren Ministerien bewirtschaftet.

Die Weiterentwicklung des Fonds soll laut Bundesregierung dazu dienen, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Mit dem am 27. Januar 2022 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen (20/300, 20/400, 20/530, 20/401). „Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, gezielt Investitionen in Zukunftsbereichen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der pandemiebedingt verringerten Investitionstätigkeit anzustoßen“, schreibt die Bundesregierung. Diesem finanzpolitischen Ziel zur „Stärkung eines effektiven Wirtschaftswachstums anlässlich der weiterhin bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie“ solle durch entsprechende Änderungen in dem Gesetz nachgekommen werden.

Konkret sieht der Entwurf zum einen den neuen Paragrafen 2a („Verwendung der Mittel zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie) in dem Einrichtungs-Gesetz des EKF vor. In diesem soll, wie schon im Nachtragshaushalt, festgeschrieben werden, wozu die dem Fonds übertragenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro genutzt werden dürfen. Aufgezählt wird unter anderem die “Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich„, die “Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung„ und die “Stärkung der Nachfrage privater Verbraucherinnen und Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage„.

Zudem soll Paragraf 2 (“Zweck des Sondervermögens„) angepasst und erweitert werden. Künftig soll das Sondervermögen demnach “zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, [...], dienen„, ermöglichen. Förderfähig seien “insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben„. Weiterhin förderfähig sind künftig laut Entwurf “Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz sowie Maßnahmen des damit in Verbindung stehenden Umweltschutzes„. Wie bisher sollen aus dem Fonds energieintensive Unternehmen Zuschüsse erhalten können, um “emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen„.

Zudem wird das Gesetz unbenannt: Aus dem “Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds' (EKFG)„ soll das “Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' (Klima- und Transformationsfondsgesetz - KTFG)„ werden.

Die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-sondervermoegen-energie-klima-891886

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